Arbeitsfelder der Gleichstellungsbeauftragten

 

Gewalt



Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter.
Frauen werden auf der Straße belästigt, im Beruf sind sie schutzlos gegen Übergriffe, werden psychisch misshandelt und in unterschiedlichster Weise sexuell missbraucht.
Dies findet innerhalb und außerhalb der Familie statt.
Gewalt gegen Frauen wird überwiegend durch Männer und hauptsächlich durch Ehe- oder Lebenspartner im häuslichen Bereich verübt.









Runder Tisch
Veranstaltungen und Projekte
Ansprechpartnerinnen und Anlaufstellen
Infosystem
Dokumentation und Archiv



Das ABC der Gewalt

G eschlecht, Gefahr
E kel, Entsetzen
W ut
A ngst
L eiden, Last
T rauma, Täter

Und wie buchstabieren Sie GEWALT?




Runder Tisch

Aufgaben des Runden Tisches

  • Austausch und Vernetzung
  • Koordinierung und Vernetzung (aller) staatlichen und nicht staatlichen Einrichtungen (im Hilfesystem) vor Ort, die im Bereich Gewalt in engen sozialen Beziehungen arbeiten
  • Analyse regionaler Stärken und Schwächen im Interventionsprozess
  • Entwicklung von Verbesserungsmaßnahmen
  • Umsetzung von Platzverweis und Gewaltschutzgesetz
  • Kooperationen der Institutionen vor Ort, insbesondere zwischen Polizei, Beratungsstellen und Jugendämtern
  • Fortgesetzte Vernetzung zwischen Einrichtungen des Anti-Gewaltbereichs und des Gesundheitsbereichs
  • Umsetzung einer gender-orientierten Präventionsarbeit
  • bei Mitbetroffenheit von Kindern: Kooperation/Abstimmung zwischen den Hilfeeinrichtungen für Frauen und denen für Kinder

(Quelle: RIGG)

Ziel des Runden Tisches

  • verschiedene Professionen und ehrenamtlich Tätigen den Austausch und die Vernetzung miteinander zu ermöglichen
  • Gestaltung von Vernetzung in der Zukunft
  • Beteiligte sind: Interventionsstelle IST, Polizei, Beratungsstellen der Diakonie und der Caritas, Frauenhäuser und Notrufe, Wildwasser e.V., Solwodi e.V., Justiz, Allgemeiner Sozialdienst


Der erste Runde Tisch zu diesem Thema fand im November 2005 statt (Dokumentation dazu hier).
Termine für das Jar 2006 des Runden Tisches im Rhein-Pfalz-Kreis in Kooperation mit den Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinden des Landkreises und der Interventionsstelle:

Mittwoch, 29.März 2006
Mittwoch, 21.Juni 2006
Mittwoch, 08.November 2006


Sollten Sie Interesse an der Teilnahme des Runden Tisches haben, so wenden Sie sich an uns:
Telefon 0621 5909 433
E-Mail Gleichstellungsstelle@kv-rpk.de



Veranstaltungen und Projekte

Wir kooperieren

  • mit dem zuständigen Ministerium zum Erstellen und Verteilen von Infomaterial für ausländische Frauen in der jeweiligen Landessprache
    www.rigg-rlp.de/riggdownloads/migrantinnen.pdf
  • mit den entsprechenden Abteilungen (Rechtsangelegenheiten mit Ordnung und Verkehr und dem Allgemeinen Sozialdienst) im Kreishaus
    www.rhein-pfalz-kreis.de
  • mit Verbänden, Vereinen und Beratungsstellen, die sich dieses Themas annehmen

Hilfsangebote für betroffene Frauen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis
als PDF-Datei zum Download


Wir informieren Sie in Kooperation mit allen Gleichstellungsbeauftragten in den Gemeinden

  • über die Umsetzung und Anwendung des Gesetzes und die neuen Schutzrechte für Betroffene in Medien und Amtsblättern vor Ort
  • durch Ausstellungen (Infos als PDF-Datei)
  • und bieten Veranstaltungen an


Wegweiser über Beratungsstellen

Sie finden hier Beratungsangebote im Rhein-Pfalz-Kreis und in den angrenzenden Städten als PDF-Datei zum Download. Wir aktualisieren die Übersicht, wenn uns Änderungen bekannt sind.
Wenn Sie Anregungen und Informationen für uns haben, so teilen Sie uns diese per E-Mail an gleichstellungsstelle@kv-rpk.de mit.


Hilfsangebote

Was tun, wenn Sie von Gewalt betroffen sind?

Platzverweis

Rufen Sie die nächste Polizeidienststelle an, sie kann direkt am Tatort einen Platzverweis gegen den Täter, zunächst für maximal 10 Tage, aussprechen (§ 13 Polizeiordnungsgesetz POG vom 11.02.2004). Eine Verlängerung kann durch Antrag erfolgen.
Bei Zivilgerichten können Sie Anträge als Schutzanordnungen stellen, wie zum Beispiel:

  • Näherungs- und Kontaktverbot
  • Verbot, die Wohnung zu betreten
  • Verbot, sich der Schutzperson oder Wohnung bis auf einen bestimmten Umkreis zu nähern
  • Verbot, Orte aufzusuchen, an denen sich die Schutzperson regelmäßig aufhält
  • Verbot der Kontaktaufnahme (z.B. SMS, eMail)

Der Verstoß dagegen ist ein neuer Straftatbestand. Die Polizei informiert sie über weitere Schritte, die Sie gehen können. Diese Schritte sind auch in dem Flyer aufgeführt, den Ihnen die Polizei überreicht. Die Polizei informiert mit Ihrem Einverständnis die Interventionsstelle.


AnsprechpartnerInnen/Anlaufstellen

Hilfsangebote für betroffene Frauen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis

  • Frauenhäuser
  • Beratungsstellen
  • Staatsanwaltschaft
  • Gerichte
  • Interventionsstelle IST (in Trägerschaft des Diakonischen Werkes/Pfalz),
    Falkenstraße 19, 4.OG, 67063 Ludwigshafen, Telefon 0621 5292536, Fax 0621 5293546, E-Mail ist-lu@diakonie-pfalz.de
    Ansprechpartnerinnen sind Christl Leiber und Petra Michel.
    Die Mitarbeiterinnen arbeiten nach dem pro-aktiven Ansatz. Das bedeutet, dass sie mit Ihnen telefonisch oder schriftlich Kontakt aufnehmen, wenn sie von der Polizei Ihre Adresse erhalten hat. Sie handeln nur mit Ihrem Einverständnis. Sie werden über Ihre rechtlichen Möglichkeiten zur Beendigung der Gewalthandlungen informiert und können an andere Institutionen weitervermittelt werden. Darüber hinaus findet die Beratung und Versorgung in den angrenzenden Städten und Gemeinden statt, da der Landkreis über keine eigenen Beratungsstellen und Frauenhäuser verfügt.
  • Die Polizei in Ihrer Nähe. In der Übersicht finden Sie die zuständige Polizeistelle für Ihre Gemeinde (Übersicht hier als PDF-Datei zum Download)
  • Allgemeiner Sozialdienst (ASD)
    Haben Sie Kinder? Sie können Hilfe und Beratung zur Existenzsicherung, bei Unterhaltszahlungen oder beim Umgangsrecht bei der zuständigen Sozialarbeiterin vom ASD des Rhein-Pfalz-Kreises erhalten (Ansprechpartner des ASD im Überblick, als PDF-Download)
  • Anlaufstellen in Worms (für Betroffene, die im Norden des Landkreises wohnen)
    www.rigg-rlp.de/riggdownloads/stichwortverzeichnis_worms.pdf
  • Ansprechpartnerinnen vor Ort
    In Ihrer Stadt-, Verbandsgemeinde oder Gemeindeverwaltung unterstützen und beraten Sie Ansprechpartnerinnen bei der Lösung Ihrer Existenzsicherung und Einleitung von weiteren Maßnahmen (Übersicht als PDF-Datei zum Download).


    Infosystem

    Alles über Gewalt


    Statistik
    Landkreisdaten:
    Gewalt in Zahlen:
    Kriminalstatistik des Jahres 2003:
    www.rigg-rlp.de/riggdownloads/Pkriminalstatistik2003.pdf

    Recht

    Das neue Gewaltschutzgesetz (GewSchG) vom 11.12.2001
    www.gesetze-im-internet.de/gewschg/BJNR351310001.html
    Als PDF zum Download
    Polizei- und Ordnungsbehördergesetz (POG)
    www.rigg-rlp.de/riggdownloads/polizei-und-ordnungsbehoerdengesetz.pdf
    Leitfaden für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte zur Umsetzung des POG
    www.rigg-rlp.de/riggdownloads/LEITFADEN_GesB.pdf

    Informationsmaterial

    Sie erhalten folgendes Informationsmaterial bei der Gleichstellungsstelle:

    • Tun Sie was! Nachbarschaft gegen häusliche Gewalt. Rat für Kriminalitätsverhütung Ludwigshafen/Rhein
    • Wer schlägt, muss gehen - Eine Erstinformation der Polizei als Flyer
    • Stalking - Schluss mit dem Alptraum. Rat für Kriminalitätsverhütung Ludwigshafen/Rhein
    • Männliche Gewalt macht Frauen krank. Broschüre des RIGG - Rheinland-Pfälzisches Interventionsprojekt gegen Gewalt in einen sozialen Bezügen (Informationen zum Thema für Akteurinnen und Akteure im Gesundheitswesen)
    • Gewalt in engen sozialen Beziehungen beenden. Broschüre des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend in Rheinland-Pfalz (Informationen zum Thema für Interessierte und Betroffene)


    Weitere Informationen zum Thema Gewalt im WWW

    Übersicht über Broschüren und Arbeitsmaterial vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
    Übersicht über Broschüren
    Über diese Internetadresse können Sie Ihre Materialien direkt bestellen:
    www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/publikationsliste.html

    Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    www.bmfsfj.de


    Dokumentation und Archiv

    Runder Tisch November 2005
    Einladung
    Ergebnisprotokoll
    Dokumente
    Vorträge Polizei/IST

    Fahnenaktionen
    Seit dem 25.11.2003 führen die Gleichstellungsbeauftragten vor Ort anlässlich des internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen Fahnenaktionen durch.

    Ausstellung Tabuzone
    In Kooperation mit dem Verein Wildwasser wurde im Kreishaus die Ausstellung "Tabuzone" gezeigt und eine Vortragsreihe durchgeführt. Die Plakatmotive nehmen Stellung zum Thema Gewalt gegen Frauen. Textplakate geben zusätzlich Informationen zu den unterschiedlichen Aspekten, die sich in den einzelnen Bildern befinden. Ziel der Ausstellung ist es, dass Gewalt gegen Frauen keine "Tabuzone" mehr bleibt.