Informationen zum Bildungswesen:


In den folgenden Passagen finden Sie grundlegende Informationen zum Bildungssystem in der Bundesrepublik Deutschland (Bildungswege). In dieser allgemeinen Darstellung sind die "klassischen Schularten" ausgewiesen; dass diese um andere Schularten, wie z.B. die Regionale Schule oder die Duale Oberschule zu ergänzen sind, versteht sich von selbst. Diese "neueren" Schularten werden weiter unten in der Darstellung "Informationen zu Schularten und Schulformen" beschrieben.

Die Grafik im Anschluss zeigt den Aufbau des Bildungswesens in der BRD; die Ziffern in der Darstellung beziehen sich auf die zugehörigen Anmerkungen

 
 
 

Grundstruktur des Bildungswesens in der Bundesrepublik Deutschland

 

 
 

Anmerkungen

 

Schematisierte Darstellung des Bildungswesens. Die Abbildung des Sekundarbereichs I orientiert sich an der Verteilung der Schülerzahlen 1997 im Bundesdurchschnitt: Hauptschule 23,4%, Realschule 25,4%, Gymnasium 29,0%, integrierte Gesamtschule 9,3%.

Die Durchlässigkeit zwischen den Schularten und die Anerkennung der Schulabschlüsse ist bei Erfüllung der zwischen den Ländern vereinbarten Voraussetzungen grundsätzlich gewährleistet. Die Dauer der Vollzeitschulpflicht (allgemeine Schulpflicht) beträgt 9 Jahre, in 4 Ländern 10 Jahre, und die anschließende Teilzeitschulpflicht (Berufsschulpflicht) 3 Jahre.

 



1 In einigen Ländern bestehen besondere Formen des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule (Vorklassen, Schulkindergärten). In Berlin und Brandenburg umfaßt die Grundschule 6 Jahrgangsstufen.

2 Beschulung von Behinderten entsprechend den Behinderungsarten in Sonderformen der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, teilweise auch integrativ zusammen mit Nichtbehinderten. Schulbezeichnung nach Landesrecht unterschiedlich (Sonderschule / Schule für Behinderte / Förderschule).

3 Die Jahrgangsstufen 5 und 6 bilden unabhängig von ihrer organisatorischen Zuordnung eine Phase besonderer Förderung, Beobachtung und Orientierung über den weiteren Bildungsgang mit seinen fachlichen Schwerpunkten. In einigen Ländern ist die Orientierungsstufe oder Förderstufe als eigenständige Schulart eingerichtet.

4 Die Bildungsgänge der Hauptschule und der Realschule werden auch an Schularten mit mehreren Bildungsgängen mit nach Ländern unterschiedlichen Bezeichnungen angeboten. Hierzu zählen die Mittelschule (Sachsen), Regelschule (Thüringen), Sekundarschule (Sachsen-Anhalt), Erweiterte Realschule (Saarland), Integrierte Haupt- und Realschule (Hamburg), Verbundene Haupt- und Realschule (Hessen, Mecklenburg-Vorpommern) und Regionale Schule (Rheinland-Pfalz) sowie die Gesamtschule.

5 Der Bildungsgang des Gymnasiums wird auch an Gesamtschulen angeboten. In der kooperativen Gesamtschule und im Schulzentrum (Bremen) sind drei Bildungsgänge (Bildungsgänge der Hauptschule, Realschule und des Gymnasiums) pädagogisch und organisatorisch zusammengefaßt, in der integrierten Gesamtschule bilden sie eine pädagogische und organisatorische Einheit. Die Einrichtung von Gesamtschulen ist nach dem Schulrecht der Länder unterschiedlich geregelt.

6 Die allgemeinbildenden Schulabschlüsse nach Jahrgangsstufe 9 und 10 tragen in einzelnen Ländern besondere Bezeichnungen. Nachträglicher Erwerb dieser Abschlüsse an Abendschulen möglich.

7 Zugangsvoraussetzung ist die formelle Berechtigung zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe, die in der Regel nach Jahrgangsstufe 10 erworben wird. Sachsen-Anhalt und Thüringen haben eine Regelung getroffen, wonach am Gymnasium die Berechtigung nach Jahrgangsstufe 9 vergeben wird. Der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife erfolgt in der Regel nach 13 aufsteigenden Schuljahren. In vier Ländern (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern) wird die Allgemeine Hochschulreife nach 12 Jahren erworben.

8 Die Fachoberschule ist eine 2jährige Schulart, die aufbauend auf dem Realschulabschluß mit Jahrgangsstufe 11 und 12 zur Fachhochschulreife führt. Für Absolventen mit Realschulabschluß und einer beruflichen Erstausbildung ist der unmittelbare Eintritt in Jahrgangsstufe 12 der Fachoberschule möglich.

9 Berufliche Vollzeitschulen verschiedener Ausprägung im Hinblick auf Zugangsvoraussetzungen, Dauer und Abschlüsse. Besondere Form der 2jährigen Berufsfachschule mit Zugangsvoraussetzung Realschulabschluß, die zum Abschluß "staatlich geprüfter Assistent" führt, sowie die ein- oder zweijährige Berufsfachschule zur Vermittlung einer beruflichen Grundbildung. In Verbindung mit dem Abschluss eines mindestens zweijährigen Bildungsgangs kann unter bestimmten Voraussetzungen die Fachhochschulreife erworben werden.

10 Zusätzlich zum berufsqualifizierenden Abschluß ggf. Erwerb des Hauptschulabschlusses oder des Mittleren Schulabschlusses.

11 Fachschulen dienen der beruflichen Weiterbildung (Dauer 1-3 Jahre) und setzen grundsätzlich den Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine entsprechende Berufstätigkeit voraus. Unter bestimmten Voraussetzungen ist zusätzlich der Erwerb der Fachhochschulreife möglich. Nach der Internationalen Standardklassifikation des Bildungswesens (ISCED97) werden die Fachschulen dem tertiären Bereich zugeordnet.

12 Einschließlich Hochschulen mit einzelnen universitären Studiengängen (z.B. Theologie, Philosophie, Medizin, Verwaltungswissenschaften, Sport).

13 Einrichtung des tertiären Bereichs in sieben Ländern, die eine fachwissenschaftliche Ausbildung an einer Studienakademie mit einer praktischen Berufsausbildung in einem Betrieb im Sinne eines dualen Systems verbindet.

Stand: Dezember 1998

Die obigen Informationen wurden der Quelle: http://www.dipf.de/CGI-SHL/lars.pl entnommen.

 
 
 

Der folgende Text gibt einige Stichworte im Sinne eines Überblicks über Zuständigkeiten im Bildungswesen, über das allgemein- und berufsbildende Schulwesen, das Hochschulwesen sowie Fort- und Weiterbildung

 

1. Zuständigkeiten im Bildungswesen

Das deutsche Bildungswesen ist geprägt vom Föderalismus. In der Bundesrepublik Deutschland sind fast alle Schulen - also die allgemeinbildenden, die beruflichen und auch die Hochschulen - staatliche Einrichtungen. Die Bundesländer haben jeweils eigene Gesetzgebungen. Deren "Kulturhoheit" ist im Grundgesetz (Art. 30 und 70) festgeschrieben. Durch das Hochschulrahmengesetz wurden dem Bund jedoch bildungspolitische Kompetenzen im Hochschulbereich zuerkannt. Um zu große Unterschiede zwischen den Bundesländern zu vermeiden, sorgt die Ständige Konferenz der Kultusminister (KMK) der Länder mit ihren Beschlüssen für eine gewisse Vereinheitlichung des Schulwesens.

Der Schulbesuch ist in allen Ländern gebührenfrei. In bezug auf die Hochschulen gibt es allerdings derzeit Diskussionen, Studiengebühren einzuführen.

Im dualen System ist der Staat als Träger der Berufsschulen (Länder) unmittelbar in der Berufsausbildung engagiert und nimmt durch Setzung der Rahmenbedingungen für die Berufsausbildung in den Betrieben (Bund) mittelbaren Einfluß. Im weiteren Sinn ist deshalb das duale System ein staatlich gesteuertes Modell der Berufsausbildung. Für die Kontrolle der innerbetrieblichen Umsetzung der staatlichen Rahmenbedingungen sind die Kammern zuständig. Besonders wichtig für das duale System ist die Zusammenarbeit von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Beide Seiten nehmen Einfluß auf die Formulierung von Ausbildungsinhalten und die Entwicklung von neuen Vorschriften, denn sie sind in den entsprechenden Ausschüssen auf Bundes- und Länderebene vertreten.

2. Allgemeinbildendes Schulwesen

Primarbereich
Die Schulpflicht beginnt im Alter von sechs Jahren. Die Grundschule ist die für alle Kinder verpflichtende einheitliche Schule des Primarbereichs. Sie dauert in der Regel vier Jahre (1. bis 4. Klasse). In Berlin besteht die Grundschule aus sechs Jahrgangsstufen.

Sekundarbereich I
Zu Beginn des 5. Schuljahres wechseln die Kinder in die Hauptschule, Realschule oder das Gymnasium. In den meisten Bundesländern beträgt die allgemeine Pflichtschulzeit neun Jahre - in Berlin, Brandenburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen sind es zehn Jahre.

Hauptschule
Die Hauptschule dauert in der Regel fünf Jahre (Klassen 5 bis 9), in manchen Bundesländern sind es zehn Jahre. Sie ist die am wenigsten anspruchsvolle Schule und ihr Abschluß ermöglicht vor allem den Weg in die duale Berufsausbildung. 1996 gingen 1 121 500 Schüler auf die Hauptschule.

Realschule
Die Realschule dauert im Normalfall sechs Jahre (5 bis 10) - wiederum gibt es Ausnahmen in manchen Bundesländern. Die Unterrichtsinhalte sind schwieriger als in der Hauptschule. Sie wurde 1996 von 1 203 000 Schüler besucht.

Gymnasium
Das Gymnasium ist die einzige Schulart, die sowohl im Sekundarbereich I als auch im oberen Sekundarbereich angesiedelt ist. Das Gymnasium dauert in der Regel neun Jahre (5 bis 13), in vier Bundesländern nur acht. Die letzten drei bzw. zwei Jahre zählen zur Oberstufe und führen zum Abitur, der Hochschulzugangsberechtigung. 1996 besuchten 1 552 700 Schüler das Gymnasium im Sekundarbereich I.

Gesamtschulen
In diesen Schulen werden die Klassen fünf bis zehn oder sieben bis zehn unterrichtet. Die Gesamtschule ist eine einheitliche Schule, die Haupt- und Realschule sowie Gymnasium verbindet. In der Gesamtschule erlangen die Schüler den Abschluß der Haupt- oder Realschule. Und sie haben die Möglichkeit, die Oberstufe eines Gymnasiums zu besuchen. In manchen Ländern ist die Gesamtschule die Regelschule, in anderen läuft sie nur als Schulversuch. 1996 besuchten 480 400 Schüler eine Gesamtschule.

Sonderschulen
In Deutschland gibt es zusätzlich ein ausdifferenziertes Sonderschulwesen mit speziellen Schulen für Lern-, Geistig-, Körper- und Sehbehinderte sowie für Schwerhörige und Gehörlose, Verhaltensgestörte und Sprachbehinderte. Sie existieren auf allen Ebenen des Schulsystems und bieten prinzipiell die gleichen Abschlüsse.

Sekundarbereich II
Gymnasiale Oberstufe
Hierzu zählen die letzten drei bzw. zwei Jahre des Gymnasiums (Schuljahre 11 bis 13). 1996 besuchten
628 900 Schüler diese Schulform.

In allen Ländern gibt es außerdem eine in der Regel dreijährige Teilzeitberufsschulpflicht für Jugendliche, die keine weiterführende Vollzeitschule besuchen. Der Besuch der Berufsschule ist Teil des Dualen Systems der beruflichen Bildung.

3. Hochschulwesen

1996 entschieden sich ca. 2,7 Millionen junge Erwachsene für die Ausbildung an einer Hochschule. Das deutsche Hochschulwesen läßt sich folgendermaßen gliedern:

Universitäten
Voraussetzung für das Studium an einer Universität und an gleichgestellten Hochschulen ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, die mit dem Abitur, also in der Regel nach 13 Schuljahren erworben wird. Die meisten Studiengänge sind auf vier Jahre angelegt. Die faktischen Studienzeiten betragen jedoch im Durchschnitt sechs Jahre.

Kunsthochschulen
Diese Hochschulen gibt es für Bildende Künste, Gestaltung, Musik, Film und Fernsehen. Die Aufnahme in diese Hochschulen erfolgt größtenteils aufgrund besonderer Begabung, die mit einer Eignungsprüfung getestet wird.

Fachhochschulen
Die Studiengänge an den Fachhochschulen unterscheiden sich von den Studiengängen der Universitäten durch eine stärkere Anwendungs- und Praxisbezogenheit. Auch sind die Regelstudienzeiten kürzer, sie betragen mindestens drei Jahre. Je nach Anzahl der Praxissemester kann das Studium an einer Fachhochschule aber auch vier Jahre dauern.

Pädagogische Hochschulen
Diese Form der Hochschule gibt es nur in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg. An ihr werden
Grund- und Hauptschullehrer sowie Sonderschullehrer ausgebildet.

Fachschulen
Die Fachschulen führen zu vertiefter beruflicher Fachbildung und fördern die Allgemeinbildung. Bildungsgänge an Fachschulen in Vollzeitform dauern in der Regel ein Jahr, in Teilzeit dauern sie entsprechend länger. Fachschulen sind sogenannte Stätten der Aufstiegsweiterbildung.

4. Berufsbildung

Duales System
1996 besuchten knapp 2,5 Millionen Schüler die beruflichen Schulformen im Sekundarbereich II. 1,6 Millionen dieser Jugendlichen besuchten die Teilzeitberufsschule, an der ein Teil der Ausbildung des Dualen Systems absolviert wird. In dieser Zahl sind neben den Lehrlingen auch die Jugendlichen enthalten, die nach der eigentlichen Pflichtschule (nach dem 9. Hauptschuljahr) ohne weitere Ausbildung eine Arbeitsstelle annehmen. Charakteristisches Merkmal der beruflichen Erstausbildung im dualen System ist das Zusammenwirken zweier grundverschiedener Bildungsträger: private Betriebe einerseits und öffentliche Berufsschulen andererseits. Diese Art der Berufsausbildung gibt es in so gut wie allen wirtschaftlichen Branchen. Die meisten Jugendlichen beginnen ihre Ausbildung direkt nach Abschluß der Haupt-, Realschule oder des Gymnasiums. Andere starten die Lehre erst nach einer beruflichen Vollzeitschule. Die Auszubildenden unterschreiben einen Vertrag, der den Arbeitgeber dazu verpflichtet, dem Jugendlichen die zur Erfüllung der Schulpflicht notwendige Zeit zu gewähren. Die Ausbildung dauert drei bis dreieinhalb Jahre. Am Ende der Lehre müssen die Auszubildenden eine Prüfung ablegen, die von einer autorisierten Institution, die vom Betrieb und der Berufsschule unabhängig ist, abgenommen wird. Meist sind dies die Industrie- und Handelskammern oder die Handwerkskammern. Das Zertifikat, das die Absolventen dann erhalten, ist in der Wirtschaft allgemein anerkannt. Es existieren folgende Schulformen:

Berufsaufbauschule
Diese richtet sich an Personen, die den Realschulabschluß nachholen möchten. Unterrichtet werden allgemeinbildende und berufliche Fächer. Die Berufsaufbauschule wird als Teilzeit- und als Vollzeitschule angeboten.

Berufsfachschule
Dies sind Schulen mit Vollzeitunterricht von mindestens einjähriger Dauer. Es gibt drei Typen von Berufsfachschulen. Die einen dauern meist drei Jahre und führen zu einem Abschluß in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Andere Berufsfachschulen führen zu einem Ausbildungsberuf, der nur über den Besuch einer Schule erreichbar ist. Die dritte Art der Berufsfachschulen vermittelt keinen Ausbildungsabschluß, sondern nur eine Berufsgrundbildung.

Fachoberschule
Mit Realschulabschluß kann die Fachoberschule besucht werden, in der bestimmte Fachrichtungen angeboten werden. In diesen Schulen wird die Fachhochschulreife erworben, die ein Studium an Fachhochschulen ermöglicht.

Quartärbereich (Weiterbildung)
Weiterbildung hat in Deutschland zwei Ziele. Zum einen sollen einmal erworbene berufliche Qualifikationen auf den jeweilig neuesten Stand technologischer und arbeitsorganisatorischer Entwicklungen gebracht werden, zum anderen dient sie dem beruflichen Aufstieg. Die Unternehmen sind die wichtigsten Träger beruflicher Weiterbildung - rund 50% und etwa ein Drittel der aufgewendeten Zeit entfallen auf die betriebliche Weiterbildung. Nur in wenigen Bereichen der beruflichen Weiterbildung ist der Staat unmittelbar engagiert. Dazu zählen z.B. die Fachschulen, für die die Länder zuständig sind. Neben den Betrieben und Fachschulen gibt es einen "freien" Markt von in der Regel privaten Anbietern, die zum Teil gemeinnützigen, zum Teil erwerbswirtschaftlichen Charakter haben. Die Kammern sind Körperschaften des Öffentlichen Rechts. Sie finanzieren sich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Die Technischen Akademien sind meist gemeinnützige Vereine, deren Mitglieder Firmen und Kommunen sind. Sie bieten Weiterbildung in den Bereichen Personal- und Sozialwesen, Personalwirtschaft und Personalentwicklung an. Die Bildungswerke der Wirtschaft haben ebenfalls den Status eines gemeinnützigen Vereins; Mitglieder sind Arbeitgeberverbände. Die Berufsfortbildungswerke sind gemeinnützige Einrichtungen des Deutschen Gewerkschaftsbunds und der Deutschen Angestellten Gewerkschaft. Berufliche Weiterbildung erfaßt alle Beschäftigtengruppen sowie Arbeitslose.

Neben den beruflichen Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es aber auch Erwachsenenbildung im Sinne allgemeiner Bildung. Die wichtigsten Träger dieser Weiterbildung sind die Volkshochschulen und verschiedene kleinere Weiterbildungsträger. Hinzu kommt der Fernunterricht der 138 Fernlehrinstitute (1991).

5. Zusammenfassende Wertung

Das deutsche Bildungswesen weist im internationalen Vergleich zwei Besonderheiten auf. Die durch den Föderalismus bedingte "Kulturhoheit" gestattet den Ländern eine weitgehend eigenständige Ausgestaltung des allgemeinen Bildungswesens. Die ständige Konferenz der Kultusminister bemüht sich dabei mit ihren Empfehlungen um eine Abstimmung zwischen den Ländern. Zudem betraute der Gesetzgeber die Betriebe mit einem Teil der Berufsausbildung, indem er ihnen den praktischen Teil der beruflichen Erstausbildung überließ. Dadurch polarisierter er allerdings die Bildung in allgemeinbildende hochschulorientierte und duale berufliche. Diese Trennung wird derzeit durch die Einführung doppelqualifizierender Berufsausbildungsabschlüsse abgeschwächt. Zukünftig können Absolventen einer Erstausbildung zusammen mit ihrem Ausbildungszertifikat die fachgebundene Hochschulreife erlangen. Das deutsche Bildungswesen zeichnet sich weniger durch selektive Mechanismen, als durch einen hohen Grad an interinstitutioneller Offenheit gegenüber individuellen Bildungsbedürfnissen aus. So ist es keine Besonderheit, daß ehemalige Hauptschüler später ein Universitätsstudium absolvieren. Auf dem tertiären Bildungssektor konkurrieren in Deutschland zwei Hochschulformen, wobei die kürzeren Fachhochschulstudiengänge gegenüber den universitären Studiengängen zunehmend an Attraktivität gewinnen.

Nutzen Sie jetzt unsere INES-Datenbank, um weitere bzw. spezifische Informationen zum Bildungswesen dieses Landes über das Internet einzuholen!

Quelle: http://dipf.de/ines/deut-voll.htm

Wenn Sie weitere Auskünfte wünschen: Unter diesem Link finden Sie detailliertere Informationen des MBWW, die in der Broschüre "Bildungswege in Rheinland-Pfalz" zusammengefasst wurden.
http://www.mbww.rpl.de/presse/broschueren/Bildungswege1.pdf